Ausarbeitung von Verträgen des täglichen Lebens und Überprüfung Ihrer bestehenden Verträge
- Kaufverträge
- Mietverträge
- Arbeitsverträge
- Darlehensverträge
- Schenkungsverträge
- einfacher Auftrag
- etc.
Beratung und Hilfestellung bei Fragen und Auseinandersetzungen im Vertragsrecht z.B.
- Inanspruchnahme der Garantie beim Kauf- oder Werkvertrag – Was muss ich beachten?
- Mein Arbeitgeber will mir nicht bezogene Ferien streichen – Darf er das?
- Der Vermieter hat mir gekündigt – Wie komme ich zu einer Mieterstreckung?
- Ich erhalte ein Darlehen von einer Freundin – Welchen Zinssatz soll ich vereinbaren?
- Meine Eltern wollen mir ihr Haus schenken – Was muss ich vorkehren?
- Unterscheidung zwischen einfachem Auftrag und Werkvertrag – Weshalb kann das wichtig sein?
Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen:
- Welche Rechtsform ist geeignet?
- Einzelfirma
- Personengesellschaft (Kollektiv-/ Kommanditgesellschaft)
- AG
- GmbH
- Genossenschaft
- Organisation der einzelnen Gesellschaften?
- Organe
- Vertretung der Gesellschaft
- Beteiligungsverhältnisse (Aktien, Stammanteile)
- Haftung
- Regelung des Verhältnisses zwischen den Gesellschaftern?
- Gesellschaftervertrag
- Aktionärsbindungsvertrag
Beratung zur Vorgehensweise bei säumigen Schuldnern
- Lohnt sich eine Betreibung überhaupt?
- Betreibung auf Pfändung
- Schuldner ist nicht im Handelsregister eingetragen
- Ungesicherte Forderung
- Betreibung auf Konkurs
- Schuldner ist im Handelsregister eingetragen
- Ungesicherte Forderung
- Betreibung auf Pfandverwertung
- Die Forderung ist pfandgesichert
Beratung bei verfahrensrechtlichen Fragen mit Steuerbehörden
- von Kantonen und Gemeinden
- des Bundes
Abklärungen und Unterstützung in speziellen Steuergebieten wie:
- Quellensteuern für ausländische Arbeitnehmer
- MWST-Fragen
- Verrechnungssteuer
- Emissions- und Stempelabgaben
- Grundstückgewinnsteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
Beratung im Güterrecht der Ehegatten und Recht der Konkubinatspartner
- Wahl des Güterstandes Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Ehevertrag
Erarbeitung des Ehevertrags als Grundlage für die öffentliche Beurkundung durch Urkundsperson - Konkubinatsvertrag
Nachlassplanung, -abwicklung
- Erbvertrag
Erarbeitung des Erbvertrags als Grundlage für die öffentliche Beurkundung - Letztwillige Verfügung Testament
- Willensvollstreckung
- Durchführung von Erbteilungen
Gemäss neuem Erwachsenenschutzrecht (in Kraft seit 1.01.2013) bestimmen Sie selbst als handlungsfähige Person die Vorgehensweise im Falle einer Urteilsunfähigkeit (durch Unfall oder Krankheit). In Ergänzung
zu den Verfügungen von Todes wegen ermöglichen folgende Verfügungen, dass die getroffenen Entscheidungen auch zu Lebzeiten Ihrem Willen entsprechen:
-
- Vorsorgeauftrag
Sie bestimmen eine natürliche Person (z.B. nahestehende Person oder Treuhänderin) oder eine juristische Person (z.B. Treuhandbüro, Rechtsberatung) oder mehrere Personen zusammen zur Übernahme Ihrer
– Personensorge
(z.B. Wahl eines guten Pflegeplatzes, persönlicher Kontakt und Unterstützung im Alltag)
– Vermögenssorge
(z.B. Verwaltung des Vermögens, Erledigung aller finanziellen Angelegenheiten) Ein bestehender Vorsorgeauftrag gibt Ihnen die Gewähr, dass bei Urteilsunfähigkeit eine durch Sie beauftragte Vertrauensperson für Sie sorgt. Der Vorsorgeauftrag unterliegt den gleichen Formvorschriften wie das Testament (Eigenhändigkeit oder öffentliche Beurkundung). Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags kann entweder beim Zivilstandsamt registriert oder der Vorsorgeauftrag kann bei der Erwachsenenschutzbehörde hinterlegt werden.
– Vertretung im Rechtsverkehr
(z.B. Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung) Die Vorsorgebeauftragte kümmert sich um laufende Verträge und rechtliche Angelegenheiten. - Patientenverfügung
In der Patientenverfügung geben Sie konkrete Anweisungen zu medizinischen Fragen und bezeichnen eine Person Ihres Vertrauens, die zu medizinischen Fragen Entscheidungen treffen kann. Es besteht keine Formvorschrift. Muster für Patientenverfügungen erhalten Sie bei verschiedenen Organisationen im Internet (FMH, Spitalseelsorge etc.). Empfehlenswert ist auf jeden Fall die Rücksprache mit Ihrem Arzt.
- Vorsorgeauftrag
Für eine allgemeine Beratung oder als Beauftragte im Vorsorgeauftrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kommentarbereich geschlossen.