„MEDIATION – WEIL DAS LEBEN ZU KURZ IST, UM ZU STREITEN“
Stecken Sie zurzeit in einem Konflikt (z.B. Beziehung, Mietverhältnis, Nachbarn, Erben, Arbeitsplatz etc.) und möchten Sie sich mit der anderen Konfliktpartei aussergerichtlich einigen – ohne hohe Anwaltskosten – ohne langwierige und aufreibende Prozesse – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – Ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechend? Eine Mediation verspricht nachhaltigen Erfolg, weil Sie sich die Lösung gemeinsam mit der Gegenpartei selber erarbeitet haben und das Ziel verfolgen, eine für alle Parteien verbindliche und akzeptable Vereinbarung zu schliessen. Die Mediatorin als neutrale Drittperson mit entsprechender Ausbildung und ohne inhaltliche Entscheidungsfähigkeit unterstützt die Parteien, indem sie die Struktur vorgibt und den Prozess begleitet, aber weder Beraterin noch Therapeutin ist.
Mediation hat weder mit Esoterik noch mit „gschpürsch mi – fühlsch mi“ zu tun, sondern ist ein rechtlich anerkannter Weg zur Konfliktlösung. Gemäss Schweizer Zivilprozessordnung ist die Mediation ein gesetzlich verankertes Verfahren (Art. 213 bis 218 ZPO). Eine gerichtlich genehmigte Mediationsvereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids.
Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Versuchen Sie es – es wird sich lohnen!
- Eigenverantwortlichkeit der Parteien
Die Parteien sind selber für den Inhalt der Mediation verantwortlich. Eine Vereinbarung ist nur dann nachhaltig, wenn die Parteien selber dahinter stehen können. - Freiwilligkeit der Parteien
Die Mediation erfolgt freiwillig. Sie kann in bestimmten Fällen auch gerichtlich empfohlen werden. - Ergebnisoffenheit der Parteien
Die Parteien können akzeptieren, dass ein zukunftsgerichtetes und nachhaltiges Ergebnis nur durch einen Erarbeitungs- und Entwicklungsprozess entstehen kann. Die Parteien haben eine gewisse Verhandlungsbereitschaft, nehmen sich die dafür erforderliche Zeit und möchten sich dieser Herausforderung stellen. - Allparteilichkeit der Mediatorin
Die Mediatorin nimmt eine neutrale Haltung ein und leitet die Mediation allparteilich, das heisst, es fühlen sich alle Beteiligten in ihrer Individualität verstanden. - Verschwiegenheit
Die Mediatorin untersteht der Schweigepflicht und die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden.
- Mediation im familiären Umfeld (Trennung, Scheidung oder bei Erbauseinandersetzungen)
- Schulmediation
- Wirtschaftsmediation mit Einsatzmöglichkeiten innerhalb eines Betriebs (Teamkonflikte, Vorgesetze/Mitarbeiter, etc.) als auch zwischen zwei Betrieben (Reklamationen, Zahlungsausstände, Lieferverzögerungen etc.)
- Mediation im öffentlichen Bereich/Umweltmediation
- Interkulturelle Mediation, zum Beispiel in der Völkerverständigung
Kommentarbereich geschlossen.